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Stichwort English Beschreibung
Holzschutzmittel in der Mietwohnung wood preservatives in a rented flat Balken und Holzverkleidungen werden oft mit Holzschutzmitteln gegen Pilz- und Schädlingsbefall (Holzwurm) imprägniert. Insbesondere von älteren Holzschutzmitteln kann jedoch eine dauerhafte erhebliche Gesundheitsgefährdung ausgehen.

Es gibt grundsätzlich drei Gruppen von Holzschutzmitteln:
  • Wasserlösliche Salze (gelten als wenig gefährlich),
  • Teeröle (krebserregend, in Innenräumen verboten),
  • Ölige Holzschutzmittel mit insekten- und / oder pilztötenden Wirkstoffen (teils äußerst gefährlich).
Zur letzten Gruppe gehören auch Holzschutzmittel mit Lindan oder PCP (Pentachlorphenol), die in Deutschland bis ca. 1989 eingesetzt wurden und die im Ausland teilweise immer noch üblich sind. Diese Stoffe gelten als krebserregend und reichern sich in der Nahrungskette an.

Wird in einer Mietwohnung eine Belastung mit giftigen Holzschutzmitteln festgestellt, kann dies den Mieter zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung berechtigen. Voraussetzung ist jedoch der Nachweis einer bestehenden Gefährdung. Einige Gerichte fordern hier den Nachweis einer signifikanten Belastung der Raumluft mit dem Holzschutzmittel. Nicht ausreichend ist demnach der Nachweis, dass in einer Holzprobe der Täfelung PCP vorhanden ist (Amtsgericht Münster, Urteil vom 20.2.2008, Az. 48 C 61/08). Die Beweislast trägt der Mieter.

Der Mieter kann ferner Anspruch auf Mietminderung (§ 536 BGB) oder Schadenersatz (§ 536a BGB) haben. Im Falle einer erheblichen Gesundheitsgefährdung können als Schadenersatz auch Erstattung von Hotel- und Umzugskosten, Maklerprovisionen für die Suche einer neuen Wohnung etc. gefordert werden.

Sind in einem Miet- oder Kaufobjekt in größerem Umfang ältere Holzteile verbaut, empfiehlt sich vor dem Einzug bzw. Vertragsabschluss eine Überprüfung auf Schadstoffe. Die Überprüfung einer eingesandten Holzprobe auf Lindan, PCP oder DDT kann bei der Stiftung Warentest vorgenommen werden – ab 72 Euro. Dies bietet zumindest einen Hinweis darauf, ob ein Objekt gemietet bzw. erworben werden sollte und inwieweit Sanierungsbedarf wegen einer Schadstoffbelastung besteht.

Eine Sanierung erfordert in der Regel durch den Austausch von belasteten Holzböden oder Täfelungen. Nicht austauschbare Teile wie Dachbalken können luftdicht in spezielle Folien eingehüllt und dann verkleidet werden. Im Innenbereich eines Gebäudes ist der Einsatz von nicht mit Holzschutz- oder Lösungsmitteln behandelten Holzteilen wie etwa Böden oder Täfelungen vorzuziehen – hier ist auch keine Belastung durch Wettereinflüsse zu befürchten. Für den Außenbereich existieren Holzlasuren ohne Holzschutzmittel. Auch baulich kann viel getan werden, damit Holzbauteile nicht direkt durchfeuchtet werden können und so länger erhalten bleiben.